AGB

I. Gültigkeit:


Wenn der Kaufvertrag nicht sofort zustande kommt, ist der Käufer an seine verbindliche Bestellung zehn Tage gebunden. Falls der Käufer die ihm angebotene Begutachtung durch einen Sachverständigen wünscht, ist er an seine verbindliche Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.


II. SCHADENSERSATZ:


Der Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer für Schäden (ausgenommen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) des Käufers auf Grund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines Erfüllungsgehilfen oder seines Vertreters ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für die Verletzung von sogenannten Kardinalpflichten.


III. EIGENTUMSVORBEHALT:


Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

IV. NEBENABREDEN:
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.


V. FAHRZEUGANGABEN:
Die Fahrzeugangaben laut Vorbesitzer oder Lieferant bzw. basierend unter anderem auf Informationen von Vorbesitzer oder Lieferant geben ausschließlich Informationen Dritter wieder. Sie sind nicht das Ergebnis eigener Untersuchung oder Ermittlung des Verkäufers und stellen keine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft dar, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde. Der Verkäufer weist darauf hin, dass vom Verkäufer, Vorbesitzer, Lieferanten des Verkäufers und Hersteller oder sonstigen Dritten gemachte Angaben, besonders hinsichtlich Laufleistung, Unfallvorschäden und Produktwerbung keine 100 %ige Gewähr für das Vorhandensein der Eigenschaft bieten. Dem Käufer ist dies bekannt. Das sich hieraus ergebende Restrisiko wird vom Käufer ausdrücklich übernommen.


VI. UNTERSUCHUNGSBEFUND DES VERKÄUFERS:


Der Verkäufer hat das Fahrzeug überprüft. Der Prüfungsumfang ergibt sich aus dem der Bestellung beigefügten Formular “Fahrzeugüberprüfung“ vom heutigen Tage. Das Formular ist, insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit der Kaufsache, Gegenstand dieses Vertrages. Das Formular stellt, soweit nichts anderes vereinbart ist, keine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache dar. Die Untersuchung beschränkt sich auf eine Sicht- und ggf. Funktionsprüfung. Eine weitergehende Untersuchung, insbesondere unter Demontage von Fahrzeugteilen, hat nicht stattgefunden.


VII. BEGUTACHTUNG DES FAHRZEUGES:


Der Käufer hat, sofern er es wünscht, die Möglichkeit, den Zustand des Fahrzeuges durch eine Untersuchung eines Sachverständigen in den ersten sieben Tagen ab Bestellung am Betriebssitz des Verkäufers auf eigene Kosten überprüfen zu lassen. Der Verkäufer übernimmt für den Inhalt des Gutachtens keine Haftung. Gelangt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs von dem im Formular “Fahrzeugüberprüfung“ genannten Zustand deutlich abweicht, oder stellt er fest, dass das Kfz (bisher nicht erkannte) Schäden oder Mängel aufweist, ist der Käufer berechtigt, seine Bestellung bis spätestens zum Ablauf der 2. Woche ab Bestellung zurückzuziehen.


VIII. LIEFERTERMIN:


Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes und/oder der Zahlung des Kaufpreises länger als acht Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.


IX. SALVATORISCHE KLAUSEL:


Soweit eine Regelung in einem Satz dieses Vertrages unwirksam ist, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist im vermuteten Interesse der Beteiligten in eine wirksame Regelung umzudeuten.

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